Stellung von Adverbien
Allgemeines zum Variantenphänomen
Adverbien können mit anderen sprachlichen Elementen zu mehrteiligen Ausdrücken verknüpft werden. In einigen dieser Verknüpfungen kann ihre Stellung variieren.
Verbindungen von zwei Adverbien
Werden die beiden Adverbien immer und noch miteinander verbunden, entstehen so die beiden Varianten immer noch und noch immer. Fast im gesamten Sprachraum ist immer noch häufiger, aber auch noch immer kommt überall vor. Bei der Verbindung von immer mit dem Adverb schon wird im Gegensatz dazu die Nachstellung von immer bevorzugt (also schon immer), in mehreren Arealen sogar deutlich. Lediglich in LIE, A-west und STIR überwiegt immer schon geringfügig. Die beiden Adverbien erst und gerade schließlich treten so gut wie überall fast ausnahmlos in der Variante gerade erst auf. In BELG und CH ist allerdings auch die umgekehrte Stellung erst gerade gebräuchlich.
Verbindungen von genug und einem Adjektiv
Das Adverb genug bildet zusammen mit einem Adjektiv zwei Stellungsvarianten, z. B. mit dem Adjektiv alt: alt genug und genug alt. Dabei kommt die Variante mit nachgestelltem Adjektiv (also nach dem Muster genug alt) nur in CH selten vor, ansonsten wird überall fast ausschließlich die Voranstellung des Adjektivs (alt genug) verwendet.
Verbindungen von nicht, so und einem Adjektiv
Vor ein Adjektiv wie z. B. alt kann das Adverb so treten, um das Adjektiv zu verstärken: so alt. Soll dieser Ausdruck verneint werden, kann das Adverb (auch: die Negationspartikel) nicht davor oder danach stehen: nicht so alt bzw. so alt nicht. Die Variante mit vorangestelltem nicht wird im gesamten deutschsprachigen Raum mehrheitlich oder fast ausnahmslos verwendet. Die Nachstellung kommt aber ebenfalls in fast allen Arealen vor.
Siehe auch
- Grundlagenartikel: Wort- und Satzgliedstellung (oder direkt Unterkapitel Zu den Regularitäten der Wortstellung)
- Einzelartikel: erst gerade / gerade erst, genug + Adjektiv, immer noch / noch immer, immer schon / schon immer, nicht so + Adjektiv / so + Adjektiv + nicht
Verfasst von Werner Fuchs-Richter